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Franck Ribéry als Deutscher? Sieben Einbürgerungs-Hürden für die Nummer 7 des FC Bayern München

Hürden bei einer Einbürgerung

Franck Ribéry, Mittelfeldstar des FC Bayern München, fühlt sich in Deutschland nach eigener Aussage sehr wohl und sagt von sich selbst: Ich bin deutsch. Erst kürzlich verriet er im Interview mit einer großen Tageszeitung sogar, er könne sich vorstellen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Einbürgerung ist allerdings ein komplexes Verfahren und wird im Staatsangehörigkeitsgesetz genau geregelt. Als Franzose hat die Nummer sieben des Rekordmeisters einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende sieben Bedingungen erfüllt werden.

1.) Hat Franck Ribéry bereits seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?

NEIN. 2007 kam der aus dem Norden Frankreichs stammende Ribéry nach München und lebt seitdem im Promi-Viertel München-Grünwald. Zur Erfüllung dieser Einbürgerungs-Bedingung fehlen dem Franzosen noch ein paar Monate. Diese dürfte er aber locker erfüllen, da er noch bis 30. Juni 2017 beim FC Bayern München unter Vertrag steht.

2.) Kann Franck Ribéry für sich und seine Familie selbst aufkommen und belastet er die deutschen Sozialkassen nicht?

JA. Seit Franck Ribéry in Deutschland lebt, hat er noch nie Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Und das wird er auch in Zukunft nicht nötig haben. Mit einem Jahressalär von rund 12,6 Millionen Euro zählt er zu den bestbezahltesten französischen Sportlern (2013).

3.) Bekennt sich Franck Ribéry zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland?

JA. Diese Voraussetzung sollte keine Hürde für den Bayern-Star darstellen, die obligatorische Nachfrage beim Verfassungsschutz dürfte nichts Belastendes zu Tage bringen.

4.) Verfügt Franck Ribéry über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland?

JA. Als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger besitzt er einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

5.) Hat Franck Ribéry ausreichend gute Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung?

JA. Nach seinem Wechsel von Marseille nach München hat Franck Ribéry seine Fans lange über den Stand seiner Deutschkenntnisse im Unklaren gelassen. Aber als er dann die ersten Wörter auf Deutsch über die LIppen brachte, war ich erstaunt, wie gut er die deutsche Sprache doch bereits sprach. Ribéry nicht nur ein Fußball- sondern auch ein Sprachengenie? Das hätten wohl die wenigsten von ihm erwartet. Zumal er mit seiner eigenen Muttersprache nicht selten auf Kriegsfuß stand und von den Medien und Fans dafür verspottet wurde. Damit er Deutscher werden kann, muss er die Sprache Goethes nicht perfekt beherrschen. Es reicht, wenn er “ausreichende Sprachkenntnisse” in Wort und Schrift durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs nachweist.

Überzeugen Sie sich in nachfolgendem YouTube-Video selbst von den deutschen Sprachkünsten des Fußballkünstlers.

6.) Hat Franck Ribéry strafrechtlich eine blütenweiße Weste vorzuweisen?

JA. Wenn der Franzose Deutscher werden möchte, darf er auch keine schweren Straftaten  begangen haben – weder im Heimatland noch in der neuen Heimat. Laut der Zeitung “Le Figaro” hat der Mittelfeldspieler aber bislang eine absolut weiße Weste vorzuweisen. Zwar stand er Anfang 2014 einmal vor Gericht, weil ihm Sex mit einer minderjährigen Prostituierten vorgeworfen wurde. Doch die Anklage konnte ihm nicht nachweisen, dass er das Alter der jungen Dame hätte kennen können.

7.) Hat sich Franck Ribéry dem Einbürgerungstest unterzogen?

NEIN. Bevor Franck Ribéry schließlich seinen deutschen Pass in Empfang nehmen kann, muss er im schriftlichen Einbürgerungstest (seit 2008 Pflicht!) nachweisen, dass er nicht nur mit den bayerischen Traditionen vertraut ist, sondern auch einfache Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit beantworten kann. Der Test besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, wovon 30 Fragen allgemeiner und 3 auf das Bundesland des Antragsstellers bezogen sind. Wenn Ribéry mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet, hat er auch diese Hürde übersprungen. Die Frage nach der bayerischen Landeshauptstadt (Ingolstadt, Regensburg, Nürnberg oder München?) dürfte für den Franzosen dabei noch die leichteste Übung sein. Aber ob er als Topverdiener auch weiß, womit der deutsche Staat die Sozialversicherung finanziert? Glücklicherweise kann  er sich den kompletten Fragenkatalog für den Test aus dem Internet herunterladen und die Antworten auswendig büffeln.

Fazit

Somit sollte dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für den Franzosen mit der “deutschen Mentalität” nichts mehr im Wege stehen. Selbst wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, kann er auch nach Ermessen eingebürgert werden.

Nach erfolgreicher Einbürgerung ist der französische Fußballstar nach dem Gesetz dann Deutscher mit allen Rechten und Pflichten. Er könnte sich nach seiner aktiven Fußballerkarriere beispielsweise in den Münchner Stadtrat wählen lassen.

Als deutscher Staatsbürger muss der Franzose seinen alten Pass übrigens nicht aufgeben. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist möglich, wenn man aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommt, mit dem Gegenseitigkeit besteht. Ansonsten versucht man im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, das Entstehen von Mehrstaatigkeit möglichst zu vermeiden.

Man darf gespannt sein, ob der Weltstar seinen Worten Taten folgen lässt und den Gang zur zuständigen Einbürgerungsbehörde wagt.

Bild oben: Gratisography.com

Hallo, ich heiße Martin Stäbe und arbeite im Online-Marketing. Meine Leidenschaft gehört seit meiner Jugend Frankreich. Ich liebe den Klang der französischen Sprache, Wortspiele, französische Patisserie & mehr. Auf diesem Blog möchte ich meine Erfahrungen mit diesem wunderbaren Land mit anderen Frankophilen teilen. Bonne lecture! :)

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